4. Teil Rechtsschutz vor dem Bundesvergabeamt 2. Hauptstück Zuständigkeit und Verfahren 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Durchführung der Verhandlung und Erlassung des Bescheides In Verfahren vor dem Bundesvergabeamt sind die §§ 67e, 67f Abs. 1 und 67g AVG sowie § 22 des Mediengesetzes, BGBl. Nr. 314/1981, sinngemäß anzuwenden.