Gesetz/VO Abschnitt

Detailinformation

Gesetz/VO:
Bundesvergabegesetz 2006

Abschnitt:
3. Teil, 4. Hauptstück, 02. Abschnitt

Inhalt:
3. Teil

Vergabeverfahren für Sektorenauftraggeber

4. Hauptstück

Bestimmungen für besondere Aufträge und für besondere Verfahren

2. Abschnitt

Bestimmungen betreffend die Durchführung von elektronischen Auktionen
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