Gesetz/VO Abschnitt

Detailinformation

Gesetz/VO:
Bundesvergabegesetz 2006

Abschnitt:
3. Teil, 1. Hauptstück, 06. Abschnitt

Inhalt:
3. Teil

Vergabeverfahren für Sektorenauftraggeber

1. Hauptstück

Geltungsbereich, Grundsätze

6. Abschnitt

Grundsätze des Vergabeverfahrens und allgemeine Bestimmungen
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