Gesetz/VO Abschnitt

Detailinformation

Gesetz/VO:
Bundesvergabegesetz 2006

Abschnitt:
2. Teil, 3. Hauptstück, 05. Abschnitt

Inhalt:
3. Hauptstück

Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren

5. Abschnitt

Eignung der Unternehmer

1. Unterabschnitt

Von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließende Unternehmer

2. Unterabschnitt

Eignungsanforderungen und Eignungsnachweise
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

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