2. Hauptstück Arten und Wahl der Vergabeverfahren 2. Abschnitt Wahl der Vergabeverfahren im Ober- und im Unterschwellenbereich
Die Auftraggeber können bei der Vergabe von Aufträgen frei zwischen dem offenen Verfahren und dem nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung wählen.