2. Teil Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber 1. Hauptstück Geltungsbereich, Grundsätze 2. Abschnitt Auftragsarten
Dienstleistungsaufträge sind entgeltliche Aufträge, die keine Bau- oder Lieferaufträge sind und deren Vertragsgegenstand Dienstleistungen im Sinne der Anhänge III (prioritäre Dienstleistungsaufträge) oder IV (nicht prioritäre Dienstleistungsaufträge) sind.