Anmerkung Zu dieser Rechtsvorschrift ist eine englische Übersetzung in der Applikation „Austrian Laws“ vorhanden: Rest Periods Act
1. ABSCHNITT § 1. Geltungsbereich 2. ABSCHNITT Wochenendruhe, Wochenruhe, Ersatzruhe und Feiertagsruhe § 2. Begriff der Ruhezeit § 3. Wochenendruhe § 4. Wochenruhe § 5. Abweichende Regelung der wöchentlichen Ruhezeit § 6. Ersatzruhe § 6a. Rufbereitschaft § 7. Feiertagsruhe § 7a. Einseitiger Urlaubsantritt („persönlicher Feiertag“) § 8. Freizeit zur Erfüllung der religiösen Pflichten § 9. Entgelt für Feiertage und Ersatzruhe 3. ABSCHNITT Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe § 10. Ausnahmen für bestimmte Tätigkeiten § 10a. Reisezeit § 11. Ausnahmen in außergewöhnlichen Fällen § 12. Ausnahmen durch Verordnung für bestimmte Tätigkeiten § 12a. Ausnahmen durch Kollektivvertrag § 12b. Vorübergehend auftretender besonderer Arbeitsbedarf § 13. Ausnahmen durch Verordnung des Landeshauptmannes § 13a. Sonderregelung für den 8. Dezember § 14. Ausnahmen durch Verordnung im öffentlichen Interesse § 15. Ausnahmen in Einzelfällen 4. ABSCHNITT Sonderbestimmungen für Märkte und Messen § 16. Märkte und marktähnliche Veranstaltungen § 17. Messen und messeähnliche Veranstaltungen § 18. Verkaufsstellen in Bahnhöfen und Autobusbahnhöfen, auf Flughäfen und Schiffslandeplätzen, Zollfreiläden 5. ABSCHNITT Sonderbestimmungen § 19. Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer in Verkehrsbetrieben § 19a. Sonderbestimmungen für das grenzüberschreitend eingesetzte Zugpersonal (§ 20. aufgehoben durch BGBl. I Nr. 93/2010) § 21. Sonderbestimmungen für bestimmte Arbeitnehmer in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken § 22. Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer in Betrieben des Bewachungsgewerbes Abschnitt 5a § 22a. Lenker bestimmter Kraftfahrzeuge § 22b. Wöchentliche Ruhezeit § 22c. Abweichungen § 22d. Informationspflichten § 22e. Schadenersatz- und Regressansprüche Abschnitt 5b § 22f. Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer in Verkaufsstellen und bestimmten Dienstleistungsbetrieben 6. ABSCHNITT Allgemeine Vorschriften (§ 23 aufgehoben durch Art. 13 Z 2, BGBl. I Nr. 40/2017) § 24. Aushang der Ruhezeitenregelung § 25. Aufzeichnungen und Auskunftspflicht § 25a. Sonderbestimmungen für die Schifffahrt § 26. Behördenzuständigkeit und Verfahrensvorschriften § 27. Strafbestimmungen § 28. Weitergelten von Regelungen 7. ABSCHNITT Übergangs- und Schlußbestimmungen § 29. Außerkrafttreten von Ausnahmegenehmigungen § 30. Anhängige Verfahren § 31. Aufhebung von Rechtsvorschriften § 32. Weitergelten von Rechtsvorschriften § 32a. Verweisungen § 32b. Bezugnahme auf Richtlinien § 33. Inkrafttreten § 33a. Inkrafttreten von Novellen § 34. Vollziehung