Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Arbeitsruhegesetz

Abschnitt:
Allgemeines zum Gesetz

Inhalt:
Anmerkung
Zu dieser Rechtsvorschrift ist eine englische Übersetzung in der Applikation „Austrian Laws“ vorhanden: Rest Periods Act

Paragraf:
§A02

Kurztext:
Inhaltsverzeichnis

Text:
1. ABSCHNITT
§ 1. Geltungsbereich

2. ABSCHNITT
Wochenendruhe, Wochenruhe, Ersatzruhe und Feiertagsruhe
§ 2. Begriff der Ruhezeit
§ 3. Wochenendruhe
§ 4. Wochenruhe
§ 5. Abweichende Regelung der wöchentlichen Ruhezeit
§ 6. Ersatzruhe
§ 6a. Rufbereitschaft
§ 7. Feiertagsruhe
§ 7a. Einseitiger Urlaubsantritt („persönlicher Feiertag“)
§ 8. Freizeit zur Erfüllung der religiösen Pflichten
§ 9. Entgelt für Feiertage und Ersatzruhe

3. ABSCHNITT
Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe
§ 10. Ausnahmen für bestimmte Tätigkeiten
§ 10a. Reisezeit
§ 11. Ausnahmen in außergewöhnlichen Fällen
§ 12. Ausnahmen durch Verordnung für bestimmte Tätigkeiten
§ 12a. Ausnahmen durch Kollektivvertrag
§ 12b. Vorübergehend auftretender besonderer Arbeitsbedarf
§ 13. Ausnahmen durch Verordnung des Landeshauptmannes
§ 13a. Sonderregelung für den 8. Dezember
§ 14. Ausnahmen durch Verordnung im öffentlichen Interesse
§ 15. Ausnahmen in Einzelfällen

4. ABSCHNITT
Sonderbestimmungen für Märkte und Messen
§ 16. Märkte und marktähnliche Veranstaltungen
§ 17. Messen und messeähnliche Veranstaltungen
§ 18. Verkaufsstellen in Bahnhöfen und Autobusbahnhöfen, auf Flughäfen und Schiffslandeplätzen, Zollfreiläden

5. ABSCHNITT
Sonderbestimmungen
§ 19. Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer in Verkehrsbetrieben
§ 19a. Sonderbestimmungen für das grenzüberschreitend eingesetzte Zugpersonal
(§ 20. aufgehoben durch BGBl. I Nr. 93/2010)
§ 21. Sonderbestimmungen für bestimmte Arbeitnehmer in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken
§ 22. Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer in Betrieben des Bewachungsgewerbes

Abschnitt 5a
§ 22a. Lenker bestimmter Kraftfahrzeuge
§ 22b. Wöchentliche Ruhezeit
§ 22c. Abweichungen
§ 22d. Informationspflichten
§ 22e. Schadenersatz- und Regressansprüche

Abschnitt 5b
§ 22f. Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer in Verkaufsstellen und bestimmten Dienstleistungsbetrieben

6. ABSCHNITT
Allgemeine Vorschriften
(§ 23 aufgehoben durch Art. 13 Z 2, BGBl. I Nr. 40/2017)
§ 24. Aushang der Ruhezeitenregelung
§ 25. Aufzeichnungen und Auskunftspflicht
§ 25a. Sonderbestimmungen für die Schifffahrt
§ 26. Behördenzuständigkeit und Verfahrensvorschriften
§ 27. Strafbestimmungen
§ 28. Weitergelten von Regelungen

7. ABSCHNITT
Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 29. Außerkrafttreten von Ausnahmegenehmigungen
§ 30. Anhängige Verfahren
§ 31. Aufhebung von Rechtsvorschriften
§ 32. Weitergelten von Rechtsvorschriften
§ 32a. Verweisungen
§ 32b. Bezugnahme auf Richtlinien
§ 33. Inkrafttreten
§ 33a. Inkrafttreten von Novellen
§ 34. Vollziehung
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

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