Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Betriebstypenverordnung 2016

Abschnitt:
Paragraphen der Verordnung

Inhalt:

			

Paragraf:
§005

Kurztext:
Industriegebiete

Text:
In Industriegebieten dürfen die in der Anlage 1 mit dem Buchstaben „I“ gekennzeichneten Betriebe errichtet werden. In Industriegebieten dürfen auch alle nach ihrer Betriebstype der Kategorie Betriebsbaugebiete „B", nicht jedoch die der Kategorie Gemischtes Baugebiet „M", zuzuordnenden Betriebe errichtet werden.
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