2. Abschnitt Besondere Bestimmungen 5. Unterabschnitt Schallschutz
Den in den §§ 36 bis 38 festgelegten Anforderungen wird entsprochen, wenn die OIB-Richtlinie 5, Schallschutz, Ausgabe April 2019, eingehalten wird. *) Fassung LGBl.Nr. 93/2016, 67/2021