Baumusterprüfung
Die technischen Unterlagen haben eine Bewertung der Übereinstimmung des Baumusters mit den Anforderungen des WKlfG zu ermöglichen. Sie haben zumindest folgende Angaben zu enthalten: 1. eine allgemeine Beschreibung des Produkts; 2. Fertigungszeichnungen und -pläne der Bauteile, Montage-Untergruppen, Schaltkreise usw.; 3. Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der genannten Zeichnungen und Pläne sowie der Funktionsweise des Produkts erforderlich sind; 4. eine Liste ganz oder teilweise angewandter technischer Normen sowie eine Beschreibung der zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen des WKlfG gewählten Lösungen; 5. die Ergebnisse der Konstruktionsberechnungen und Prüfungen; 6. Prüfberichte, sofern vorhanden.