3. Teil Vergabeverfahren für Sektorenauftraggeber 3. Hauptstück Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren 6. Abschnitt Die Ausschreibung 1. Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich 2. Unterabschnitt Besondere Ausschreibungsbestimmungen betreffend elektronisch einzureichende Angebote im Oberschwellenbereich 3. Unterabschnitt Die Leistungsbeschreibung bei Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich 4. Unterabschnitt Bestimmungen für die Ausschreibung bei Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich
Festlegung der Kommunikationswege, der Datenformate und der Verschlüsselung Für die Festlegung der Kommunikationswege, der Datenformate und der Verschlüsselung für Angebote, die auf elektronischem Weg eingereicht werden können, gelten die §§ 92 bis 94.