3. Hauptstück Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren 9. Abschnitt Das Zuschlagsverfahren 1. Unterabschnitt Entgegennahme und Öffnung von Angeboten in Papierform 2. Unterabschnitt Entgegennahme und Öffnung von elektronisch übermittelten Angeboten 3. Unterabschnitt Prüfung der Angebote und Ausscheiden von Angeboten 4. Unterabschnitt Der Zuschlag
Während der Zuschlagsfrist kommt das Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zustande, zu dem der Bieter die schriftliche Verständigung von der Annahme seines Angebotes erhält. Wird die Zuschlagsfrist überschritten, so entsteht das Vertragsverhältnis erst mit der schriftlichen Erklärung des Bieters, dass er den Auftrag annimmt. Zur Abgabe dieser Erklärung ist dem Bieter eine angemessene Frist zu setzen.