3. Hauptstück Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren 9. Abschnitt Das Zuschlagsverfahren 1. Unterabschnitt Entgegennahme und Öffnung von Angeboten in Papierform 2. Unterabschnitt Entgegennahme und Öffnung von elektronisch übermittelten Angeboten 3. Unterabschnitt Prüfung der Angebote und Ausscheiden von Angeboten 4. Unterabschnitt Der Zuschlag
Die Prüfung und Beurteilung eines Angebotes ist nur solchen Personen zu übertragen, welche die fachlichen Voraussetzungen hierfür erfüllen. Erforderlichenfalls sind unbefangene und von den Bietern unabhängige Sachverständige beizuziehen.