3. Hauptstück Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren 6. Abschnitt Die Ausschreibung 1. Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen 2. Unterabschnitt Besondere Ausschreibungsbestimmungen betreffend elektronisch einzureichende Angebote 3. Unterabschnitt Die Leistungsbeschreibung 4. Unterabschnitt Bestimmungen über den Leistungsvertrag 5. Unterabschnitt Sonderbestimmungen für den Unterschwellenbereich
(1) Die Beschreibung der Leistung kann wahlweise konstruktiv oder funktional erfolgen. (2) Bei einer konstruktiven Leistungsbeschreibung sind die Leistungen nach zu erbringenden Teilleistungen in einem Leistungsverzeichnis aufzugliedern. (3) Bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung werden die Leistungen als Aufgabenstellung durch Festlegung von Leistungs- oder Funktionsanforderungen beschrieben.