3. Hauptstück Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren 4. Abschnitt Fristen 1. Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen über Fristen 2. Unterabschnitt Reguläre Mindestfristen für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich 3. Unterabschnitt Verkürzte Fristen für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich 4. Unterabschnitt Reguläre Mindestfristen für Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich 5. Unterabschnitt Verkürzte Fristen für Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich
Der Auftraggeber kann in besonders begründeten Fällen, insbesondere aus Gründen der Dringlichkeit, die Mindestangebotsfristen und die Teilnahmefristen verkürzen. Die Gründe für eine Verkürzung sind schriftlich festzuhalten.