Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Bundes-Gleichbehandlungs­gesetz

Abschnitt:
I. Teil -Gleichbehandlung

Inhalt:

			

Paragraf:
§003

Kurztext:
Gleichstellung

Text:
1. Hauptstück
Gleichstellung und Gleichbehandlung von Frauen und Männern

 
 § 3. Ziel dieses Hauptstückes ist die Gleichstellung von Frauen und Männern.
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