(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2022 in Kraft. (2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über das Überprüfen und Reinigen von Feuerungsanlagen (Burgenländisches Kehrgesetz 2006 - Bgld. KehrG 2006), LGBl. Nr. 15/2007, außer Kraft.