Gesetz/VO Abschnitt

Detailinformation

Gesetz/VO:
Planzeichenverordnung 2016

Abschnitt:
Allgemeines zum Gesetz

Inhalt:
Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 21 Abs. 4 und 25 Abs. 4 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 – StROG, LGBl. Nr. 49/2010, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 139/2015, wird verordnet:
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