Gesetz/VO Abschnitt

Detailinformation

Gesetz/VO:
Bautechnikverordnung

Abschnitt:
7. Vorbildfunktion des Landes und der Gemeinden

Inhalt:
7. Abschnitt*)
Vorbildfunktion des Landes und der Gemeinden

*) Fassung LGBl.Nr. 53/2014, 17/2024
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