Gesetz/VO Abschnitt

Detailinformation

Gesetz/VO:
Wiener Kleinfeuerungsverordnung

Abschnitt:
1. Abschnitt

Inhalt:
Auf Grund des § 9 Abs. 13 des Wiener Kleinfeuerungsgesetzes – WKlfG, LGBl. für Wien Nr. 43/2005, geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 42/2008, wird verordnet:

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