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Wir freuen uns sehr über die mediale Beachtung die unsere Tätigkeit im Bauwesen, im Umweltschutz, der Softwarentwicklung, der Nachwuchsförderung im IT-Bereich sowie im Forschungsbereich immer wieder erfährt.

01/2025: SOLID: Maschinenlesbare Leistungserklärungen

Welche Auswirkungen die neuen Regelungen der Leistungserklärungen (Declaration of Performance and Conformity) in der neuen Bauproduktenverordnung haben, wie Hersteller damit umgehen müssen und welche Vorteile die Maschinenlesbarkeit mit sich bringt.
Die neue Europäische Bauproduktenverordnung (2022/0094 COD) wurde am 5. November im Europäischen Rat befürwortet und wird voraussichtlich gegen Jahresende in Kraft treten. Sie löst die bisherige EU-BPVO 305/2011 ab. Neben den vielen anderen Änderungen gegenüber der Fassung von 2011 fällt ein kleiner, aber wirkungsvoller Halbsatz des Artikel 16 im ersten Moment nicht weiter auf: „... stellt die Leistungs- und Konformitätserklärung in einem von Menschen lesbaren und maschinenlesbaren Format bereit …“
Im Erwägungsgrund (92) wird dies noch durch ein beabsichtigtes gemeinsames Datenwörterbuch ergänzt, „um die Maschinenlesbarkeit zu verbessern“.
All dies aber nur in dem Fall, wenn für das betreffende Produkt nicht nach Artikel 16 Absatz (1) ein digitaler Produktpass zu erstellen ist

In der delegierten Verordnung 157/2014 wurden die Bedingungen genannt, unter welchen Marktteilnehmer ihre Verpflichtung zur Übergabe von Leistungserklärungen an die Kunden durch elektronische Bereitstellung auf der Website erfüllen konnten.
Durch diese Verordnung konnte gegenüber dem Originaltext der Bauproduktenverordnung 2011 eine deutliche organisatorische Erleichterung geschaffen werden. Wenn der Marktteilnehmer („In-den-Verkehr-Bringer“) die Leistungserklärungen 10 Jahre rückwirkend vollständig kostenfrei und dauerhaft menschenlesbar über eine Website zugänglich macht, ist er von der generellen Pflicht zur physikalischen Weitergabe der Dokumente befreit und muss diese nur auf Verlangen auf Papier bereitstellen.
Auf Basis dieser delegierten Verordnung wurden in den Mitgliedsstaaten der Union, meist auf privatwirtschaftlicher Basis, Onlinedatenbanken für die Leistungserklärungen aufgebaut, welche zur kostengünstigen Abwicklung der Publikationspflichten genutzt werden konnten. In Österreich wird dies seit 2013 auf Basis eines Beschlusses der Branchenverbände und seinerzeit mit der Marktüberwachungsbehörde OIB abgestimmt über den österreichischen Industriedatenpool abgewickelt.


Den gesamten Artikel können Sie hier aufrufen:
Maschinenlesbare Leistungserklärungen


Kontakt:

E-Mail: handle@eurobau.com
Website: solidbau.at
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