Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Bauvorhaben Orts-u. Landschaftsschutz

Abschnitt:
Paragraphen der Verordnung

Inhalt:

			

Paragraf:
§002

Kurztext:
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Text:
(1) Diese Verordnung, LGBl.Nr. 106/2017, tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft. 

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung, LGBl.Nr. 106/2017, tritt die Verordnung der Landesregierung über Bauvorhaben, die Interessen des Schutzes des Orts- und Landschaftsbildes besonders berühren können, LGBl.Nr. 41/2008, außer Kraft.
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