Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Notifikationsgesetz 2017

Abschnitt:
3. Abschnitt

Inhalt:
Schlussbestimmungen

Paragraf:
§010

Kurztext:
Außerkrafttreten

Text:
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Steiermärkische Notifikationsgesetz, LGBl. Nr. 4/1998 zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 48/1999, außer Kraft.
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