Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Aufzugstechnikverordnung 2017

Abschnitt:
3. Abschnitt

Inhalt:
Sicherheitsbauteile und Änderungen von überwachungsbedürftigen Hebeanlagen

Paragraf:
§005

Kurztext:
Sicherheitsbauteile von überwachungsbedürftigen

Text:
Hebeanlagen

(1)         Sicherheitsbauteile von Personenaufzügen sind die in der Anlage III ASV 2015 angeführten Sicherheitsbauteile für Aufzüge.

(2) Sicherheitsbauteile für Hebeeinrichtungen für Personen, Fahrtreppen und Fahrsteige sind die im Anhang V Nummer 17 MSV 2010 angeführten Sicherheitsbauteile.
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