Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Feuerpolizeigesetz 2015

Abschnitt:
5. Abschnitt

Inhalt:
Schlussbestimmungen

Paragraf:
§025

Kurztext:
Notifikation

Text:
§ 25. Dieses Gesetz wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften der Europäischen Kommission notifiziert (2015/70/A/).
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