Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Unterbringungs-Sicherstellungsgesetz

Abschnitt:
Paragraphen

Inhalt:

			

Paragraf:
§001

Kurztext:
Ziel

Text:
Ziel dieses Landesgesetzes ist die Sicherstellung der raschen Unterbringung von Personen, die auf Grund von unerwarteten oder unabwendbaren Ereignissen voraussichtlich befristet eine menschenwürdige Unterkunft benötigen.
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