Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Bauprodukte- u. Marktüberwachungsgesetz 2016

Abschnitt:
2. Abschnitt

Inhalt:
Technische Bewertungsstelle und Produktinformationsstelle

Paragraf:
§004

Kurztext:
Produktinformationsstelle

Text:
Produktinformationsstelle für das Bauwesen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist das Österreichische Institut für Bautechnik.
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diese bitte an info@eurobau.com melden

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