Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Bauprodukte- u. Marktüberwachungsgesetz 2016

Abschnitt:
2. Abschnitt

Inhalt:
Technische Bewertungsstelle und Produktinformationsstelle

Paragraf:
§003

Kurztext:
Technische Bewertungsstelle

Text:
Technische Bewertungsstelle für Bauprodukte im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist das Österreichische Institut für Bautechnik.
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

Newsletter

Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden.

Newsletter bestellen