Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Bauproduktegesetz 2016

Abschnitt:
5. Abschnitt

Inhalt:
Bautechnische Zulassung

Paragraf:
§018

Kurztext:
Zulassungsstelle

Text:
Das Österreichische Institut für Bautechnik ist mit der Wahrnehmung der Aufgaben als Zulassungsstelle für Bautechnische Zulassungen betraut.
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

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