1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 1 Geltungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen 2. Abschnitt Beteiligung des Landes Tirol am Österreichischen Institut für Bautechnik § 3 Mitgliedschaft des Landes Tirol beim Österreichischen Institut für Bautechnik § 4 Aufgaben § 5 Aufsicht 3. Abschnitt Technische Bewertungsstelle, Produktinformationsstelle § 6 Technische Bewertungsstelle § 7 Produktinformationsstelle 4. Abschnitt Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten 1. Unterabschnitt Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen § 8 Anwendungsbereich § 9 Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten, für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen § 10 Baustoffliste ÖA § 11 Produktregistrierung § 12 Registrierungsstelle und Registerführende Stelle § 13 Verfahren der Registrierung § 14 Einbauzeichen ÜA 2. Unterabschnitt Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen vorliegen § 15 Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten, für die harmonisierte technische Spezifikationen vorliegen § 16 Baustoffliste ÖE 3. Unterabschnitt Sonstige Bauprodukte § 17 Anforderungen für die Verwendung sonstiger Bauprodukte 5. Abschnitt Bautechnische Zulassung § 18 Zulassungsstelle § 19 Bautechnische Zulassung 6. Abschnitt Ergänzende Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von energieverbrauchsrelevanten Bauprodukten § 20 Anwendungsbereich § 21 Inverkehrbringen und Inbetriebnahme § 22 Ökodesign-Anforderungen § 23 Konformitätsbewertung, Konformitätserklärung § 24 CE-Kennzeichnung § 25 Unterrichtung der Nutzer 7. Abschnitt Inverkehrbringen und Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt § 26 Inverkehrbringen und Bereitstellung 8. Abschnitt Wasser für den menschlichen Gebrauch § 27 Verwendung von Bauprodukten § 28 Risikobewertung von Hausinstallationen § 28a Spezielle baubehördliche Maßnahmen in Bezug auf Legionella und Blei § 28b Austausch von aus Blei gefertigten Bestandteilen von Hausinstallationen § 28c Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde 9. Abschnitt Marktüberwachung 1. Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen § 29 Anwendungsbereich § 30 Marktüberwachungsbehörde § 31 Berichtspflichten der Baubehörde § 32 Proben 2. Unterabschnitt Ergänzende Bestimmungen für energieverbrauchsrelevante Bauprodukte § 33 Marktüberwachung bei energieverbrauchsrelevanten Bauprodukten § 34 Konformitätsvermutung § 35 Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde § 36 Freier Warenverkehr 10. Abschnitt Kundmachungen, Kosten, Straf- und Schlussbestimmungen § 37 Kundmachungen § 38 Vollstreckung § 39 Kosten § 40 Strafbestimmungen § 41 Verarbeitung personenbezogener Daten § 42 Umsetzung von Unionsrecht § 43 Übergangsbestimmungen § 44 Inkrafttreten, Notifikation Anlage