Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Betriebstypenverordnung 2016

Abschnitt:
Paragraphen der Verordnung

Inhalt:

			

Paragraf:
§004

Kurztext:
Betriebsbaugebiete

Text:
In „Betriebsbaugebieten“ dürfen die in der Anlage 1 mit dem Buchstaben „B“ gekennzeichneten Betriebe errichtet werden. Im Betriebsbaugebiet dürfen auch alle nach ihrer Betriebstype der Kategorie Gemischtes Baugebiet „M“ zuzuordnenden Betriebe errichtet werden.
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