In „Betriebsbaugebieten“ dürfen die in der Anlage 1 mit dem Buchstaben „B“ gekennzeichneten Betriebe errichtet werden. Im Betriebsbaugebiet dürfen auch alle nach ihrer Betriebstype der Kategorie Gemischtes Baugebiet „M“ zuzuordnenden Betriebe errichtet werden.