Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Betriebstypenverordnung 2016

Abschnitt:
Paragraphen der Verordnung

Inhalt:

			

Paragraf:
§002

Kurztext:
Sonderfälle von Betriebstypen

Text:
Für Betriebe, die sich auf Grund ihrer Art, ihrer Verwendung, ihrer Ausstattung oder der von ihnen ausgehenden Emissionen erheblich (wie zB auf Grund ihrer vom üblichen Standard abweichenden Größenordnung oder Spezialisierung) von den in der Anlage 1 eingeordneten Betriebstypen oder von der gemäß § 1 Abs. 2 als Grundlage für die Einordnung angenommenen Betriebstype unterscheiden, kann die jeweilige Widmungskonformität des Betriebs vom Antragsteller durch Vorlage von geeigneten Beurteilungsunterlagen (wie emissionstechnische und medizinische Gutachten) im Einzelfall nachgewiesen werden.
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