Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Hebeanlagengesetz 2015

Abschnitt:
Allgemeines zum Gesetz

Inhalt:

			

Paragraf:
§A02

Kurztext:
Inhaltsverzeichnis

Text:
1. Abschnitt
Geltungsbereich
	§ 1	Geltungsbereich
	§ 2	Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
Einbau und Abnahme von überwachungsbedürftigen Hebeanlagen
	§ 3	Technische Anforderungen
	§ 4	Bewilligungsverfahren
	§ 5	Unterlagen für das Bewilligungsverfahren
	§ 6	Abnahmeprüfung

3. Abschnitt
Betrieb und Instandhaltung
	§ 7	Aufzugsbuch, Anlagenbuch
	§ 8	Regelmäßige und außerordentliche Überprüfungen
	§ 9	Prüfintervalle für die regelmäßigen Überprüfungen
	§ 10	Pflichten der Betreiberin/ des Betreibers
	§ 11	Betriebskontrolle
	§ 12	Befreiung von Personen
	§ 13	Mitteilungspflicht
	§ 14	Außerbetriebnahme, Sperre

4. Abschnitt
Qualifizierte Personen und Einrichtungen
	§ 15	Hebeanlagenwärterin/Hebeanlagenwärter
	§ 16	Betreuungsunternehmen
	§ 17	Inspektionsstellen für überwachungsbedürftige Hebeanlagen
	§ 18	Genehmigungsfiktion

5. Abschnitt
Anwendung auf bestehende Anlagen
	§ 19	Änderung bestehender Aufzüge oder Hebeeinrichtungen für Personen
	§ 20	Sicherheitstechnische Überprüfung und allfällige Nachrüstungsmaßnahmen

6. Abschnitt
Straf-, Übergangs- und Schlussbestimmungen
	§ 21	Behörden; eigener Wirkungsbereich
	§ 22	Verweise
	§ 23	Strafbestimmungen
	§ 24	EU-Recht
	§ 25	Übergangsbestimmungen
	§ 26	Inkrafttreten
	§ 27	Außerkrafttreten
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

Newsletter

Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden.

Newsletter bestellen