Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Gasverordnung

Abschnitt:
5. Hauptstück

Inhalt:
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Paragraf:
§037

Kurztext:
Inkrafttreten

Text:
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Oö. Gassicherheitsverordnung 2006, LGBl. Nr. 137/2006, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 46/2012, mit Ausnahme § 9 bis einschließlich § 14, außer Kraft.
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