Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Bauordnung für Wien

Abschnitt:
09.7. Bautechn.V/ Energieeinsparng und Wärmeschutz

Inhalt:
9. Teil
Bautechnische Vorschriften

7. Abschnitt
Energieeinsparung und Wärmeschutz

Paragraf:
§118b

Kurztext:
Kontrolle der Energieausweise

Text:
Die Behörde hat eine Stichprobe aller jährlich nach diesem Gesetz und dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012, BGBl. I Nr. 27/2012, in der Energieausweisdatenbank (§ 118a) eingebrachten Energieausweise zu nehmen und diese einer Kontrolle gemäß Anhang II Z 1 der Richtlinie 2010/31/EU zu unterziehen. Die Stichprobe muss ausreichend groß sein, um statistisch signifikante Ergebnisse über die Einhaltung zu gewährleisten.
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

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