Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Bautechnikgesetz 2013

Abschnitt:
VI.8. Marktüberwachung von Bauprodukten

Inhalt:
8. Abschnitt
Marktüberwachung von Bauprodukten

Paragraf:
§083

Kurztext:
Überprüfung und Bewertung ...

Text:
orig. Titel: Überprüfung und Bewertung der Marktüberwachungsmaßnahmen

Das Österreichische Institut für Bautechnik hat zur Überprüfung und Bewertung der Marktüberwachungsmaßnahmen der Landesregierung einen jährlichen Tätigkeitsbericht spätestens bis Ende Juni des Folgejahres zu übermitteln.
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

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