Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Stellplatzverordnung

Abschnitt:
Paragraphen

Inhalt:

			

Paragraf:
§002

Kurztext:
Begriffsbestimmungen

Text:
Im Sinne dieser Verordnung gelten als

a) Stellplatz: Fläche zum Abstellen von Kraftfahrzeugen;
b) Mehrfamilienhäuser: Wohngebäude mit drei oder mehr Wohnungen.
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