Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Gas-, Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2014

Abschnitt:
Allgemeines zur Verordnung

Inhalt:

			

Paragraf:
§A02

Kurztext:
Inhaltsverzeichnis

Text:
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Zulässige Arten von Brennstoffen
§ 3 Einbau und Betrieb von Heizungsanlagen, Blockheizkraftwerken und Klimaanlagen
§ 4 Heizraum
§ 5 Maßnahmen der ersten Löschhilfe
§ 6 Energiesparende Maßnahmen bei der Beheizung von Gebäuden mit Zentralheizungsanlagen

2. Abschnitt
Anlagen zur Lagerung fester Brennstoffe, Heizungsanlagen für feste Brennstoffe
§ 7 Lagerung fester Brennstoffe
§ 8 Brandschutz
§ 9 Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste für Zentralheizungsanlagen für feste Brennstoffe

3. Abschnitt
Anlagen zur Lagerung und Leitung flüssiger Brennstoffe, Heizungsanlagen für flüssige Brennstoffe

1. Unterabschnitt
Anlagen zur Lagerung und Leitung flüssiger Brennstoffe
§ 10 Lagerung flüssiger Brennstoffe in Gebäuden
§ 11 Heizöllagerräume
§ 12 Oberirdische Lagerung flüssiger Brennstoffe außerhalb von Gebäuden
§ 13 Lagerung flüssiger Brennstoffe in Lagerbehältern im Erdreich
§ 14 Allgemeine Bestimmungen über Lagerbehälter
§ 15 Ausrüstung der Lagerbehälter
§ 16 Rohrleitungen, Absperrvorrichtungen und Armaturen
§ 17 Heizölvorwärmung
§ 18 Prüfung der Lagerbehälter und Rohrleitungen

2. Unterabschnitt
Heizungsanlagen für flüssige Brennstoffe
§ 19 Zentralheizungsanlagen
§ 20 Brandschutz
§ 21 Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste für Zentralheizungsanlagen für flüssige Brennstoffe
§ 22 Einzelfeuerstätten

4. Abschnitt
Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste für den Betrieb von gasförmig betriebenen Zentralheizungsanlagen und von Blockheizkraftwerken für gasförmige und flüssige Brennstoffe
§ 23 Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste für Zentralheizungsanlagen für gasförmige Brennstoffe
§ 24 Emissionsgrenzwerte für den Betrieb von Blockheizkraftwerken, Motoren und Gasturbinen

5. Abschnitt
Emissionsgrenzwerte für mittelgroße Feuerungsanlagen
§ 24a Emissionsgrenzwerte für mittelgroße Feuerungsanlagen
§ 24b Grenzwertermittlung bei Verwendung mehrerer Brennstoffe
§ 24c Alternative Überwachungsmaßnahmen

6. Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 25 Verbindlicherklärung, Kundmachung und Gleichwertigkeit von Normen
§ 26 Übergangsbestimmungen
§ 27 Umsetzung von Unionsrecht
§ 28 Inkrafttreten, Notifikation

Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1) (zu § 24a Abs. 1 und § 26 Abs. 2 und Abs. 3 TGHKV 2014)
Anlage 9b (zu § 24b TGHKV 2014)
Anlage 10 (zu § 3 Abs. 11)
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
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