1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 1 Geltungsbereich § 2 Zulässige Arten von Brennstoffen § 3 Einbau und Betrieb von Heizungsanlagen, Blockheizkraftwerken und Klimaanlagen § 4 Heizraum § 5 Maßnahmen der ersten Löschhilfe § 6 Energiesparende Maßnahmen bei der Beheizung von Gebäuden mit Zentralheizungsanlagen 2. Abschnitt Anlagen zur Lagerung fester Brennstoffe, Heizungsanlagen für feste Brennstoffe § 7 Lagerung fester Brennstoffe § 8 Brandschutz § 9 Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste für Zentralheizungsanlagen für feste Brennstoffe 3. Abschnitt Anlagen zur Lagerung und Leitung flüssiger Brennstoffe, Heizungsanlagen für flüssige Brennstoffe 1. Unterabschnitt Anlagen zur Lagerung und Leitung flüssiger Brennstoffe § 10 Lagerung flüssiger Brennstoffe in Gebäuden § 11 Heizöllagerräume § 12 Oberirdische Lagerung flüssiger Brennstoffe außerhalb von Gebäuden § 13 Lagerung flüssiger Brennstoffe in Lagerbehältern im Erdreich § 14 Allgemeine Bestimmungen über Lagerbehälter § 15 Ausrüstung der Lagerbehälter § 16 Rohrleitungen, Absperrvorrichtungen und Armaturen § 17 Heizölvorwärmung § 18 Prüfung der Lagerbehälter und Rohrleitungen 2. Unterabschnitt Heizungsanlagen für flüssige Brennstoffe § 19 Zentralheizungsanlagen § 20 Brandschutz § 21 Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste für Zentralheizungsanlagen für flüssige Brennstoffe § 22 Einzelfeuerstätten 4. Abschnitt Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste für den Betrieb von gasförmig betriebenen Zentralheizungsanlagen und von Blockheizkraftwerken für gasförmige und flüssige Brennstoffe § 23 Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste für Zentralheizungsanlagen für gasförmige Brennstoffe § 24 Emissionsgrenzwerte für den Betrieb von Blockheizkraftwerken, Motoren und Gasturbinen 5. Abschnitt Emissionsgrenzwerte für mittelgroße Feuerungsanlagen § 24a Emissionsgrenzwerte für mittelgroße Feuerungsanlagen § 24b Grenzwertermittlung bei Verwendung mehrerer Brennstoffe § 24c Alternative Überwachungsmaßnahmen 6. Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen § 25 Verbindlicherklärung, Kundmachung und Gleichwertigkeit von Normen § 26 Übergangsbestimmungen § 27 Umsetzung von Unionsrecht § 28 Inkrafttreten, Notifikation Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1) (zu § 24a Abs. 1 und § 26 Abs. 2 und Abs. 3 TGHKV 2014) Anlage 9b (zu § 24b TGHKV 2014) Anlage 10 (zu § 3 Abs. 11)