Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Oö. Bautechnikverordnung 2013

Abschnitt:
I. Allgemeine bautechnische Vorschriften

Inhalt:

			

Paragraf:
§005

Kurztext:
Schallschutz

Text:
Den in den §§ 32 bis 34 Oö. Bautechnikgesetz 2013 festgelegten Anforderungen wird entsprochen, wenn die Richtlinie 5 des Österreichischen Instituts für Bautechnik „Schallschutz“ vom April 2019 eingehalten wird.
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