Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Bautechnikgesetz 2013

Abschnitt:
II.6. Schallschutz

Inhalt:
6. Abschnitt
Schallschutz

Paragraf:
§034

Kurztext:
Haustechnische Anlagen

Text:
Haustechnische Anlagen, ortsfeste Maschinen und technische Einrichtungen, bei deren Betrieb Schall übertragen wird oder Erschütterungen auftreten können, sind so einzubauen und aufzustellen, dass die Erfüllung der Anforderungen des § 32 Abs. 1 gewährleistet ist.
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