Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
VO über Pläne ohne Umweltprüfungen

Abschnitt:
Paragraphen

Inhalt:
Auf Grund der §§ 10a Abs. 6 und 7, 21a Abs. 1 und 29a des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996, in der Fassung LGBl. Nr. 33/2005, wird verordnet:

Paragraf:
§003

Kurztext:
Sperrver­ordnungen ...

Text:
Orig. Titel: Sperrverordnungen über publikumsintensive Veranstaltungsstätten

 

Eine Umwelterheblichkeitsprüfung und eine Umweltverträglichkeitsprüfung sind bei Erlassung und Änderung von Verordnungen nach § 16a Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes nicht erforderlich.

*) Fassung LGBl. Nr. 54/2009
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