Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Feuer- u Gefahrenpolizei­gesetz

Abschnitt:
VI. Abschnitt

Inhalt:
Schlussbestimmungen

Paragraf:
§036

Kurztext:
Außerkrafttreten

Text:
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Steiermärkische Feuerpolizeigesetz, LGBl. Nr. 49/1985, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 13/2011, außer Kraft.
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