Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Feuer- u Gefahrenpolizei­gesetz

Abschnitt:
VI. Abschnitt

Inhalt:
Schlussbestimmungen

Paragraf:
§035

Kurztext:
Inkrafttreten

Text:
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 18. Februar 2012, in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

Newsletter

Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden.

Newsletter bestellen