Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Kleinfeuerungsverordnung

Abschnitt:
5. Abschnitt

Inhalt:
Umsetzung von EU-Recht und In-Kraft-Treten

Paragraf:
§19

Kurztext:
ohne Titel

Text:
§ 19. Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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