3. Teil Vergabeverfahren für Sektorenauftraggeber 3. Hauptstück Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren 6. Abschnitt Die Ausschreibung 1. Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich 2. Unterabschnitt Besondere Ausschreibungsbestimmungen betreffend elektronisch einzureichende Angebote im Oberschwellenbereich 3. Unterabschnitt Die Leistungsbeschreibung bei Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich 4. Unterabschnitt Bestimmungen für die Ausschreibung bei Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich
(1) Die Beschreibung der Leistung kann wahlweise konstruktiv oder funktional erfolgen. (2) Bei einer konstruktiven Leistungsbeschreibung werden die Leistungen nach zu erbringenden Teilleistungen aufgegliedert. (3) Bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung werden die Leistungen als Aufgabenstellung durch Festlegung von Leistungs- oder Funktionsanforderungen beschrieben.