2. Teil Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber 1. Hauptstück Geltungsbereich, Grundsätze 2. Abschnitt Auftragsarten
Dienstleistungskonzessionsverträge sind Verträge, deren Vertragsgegenstand von Dienstleistungsaufträgen nur insoweit abweicht, als die Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistungen ausschließlich in dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung oder in diesem Recht zuzüglich der Zahlung eines Preises besteht.