Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Feuerpolizeiordnung 1973

Abschnitt:
VI. Schlußbestimmungen

Inhalt:

			

Paragraf:
§027

Kurztext:
ohne Titel

Text:
Die §§ 6 Abs. 2, 24 und 25a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 20/2010 treten mit 28. Dezember 2009 in Kraft.
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