Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
DurchführungsVO zur Feuerpolizei­ordnung

Abschnitt:
Anlage IV (zu LGBl.Nr. 17/1949)

Inhalt:
Satzung des Landesfeuerwehrverbandes Vorarlberg

Paragraf:
§001

Kurztext:
Name und Sitz

Text:
Der "Landesfeuerwehrverband Vorarlberg" ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes mit Rechtspersönlichkeit und hat seinen Sitz in Bregenz.
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