Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Spielplatzverordnung

Abschnitt:
Paragrafen der Verordnung

Inhalt:

			

Paragraf:
§009

Kurztext:
Fundierung der Kinderspielgeräte

Text:
§ 8. Spielgeräte sind unter Bedachtnahme auf die Sicherheit und Gesundheit der Kinder und Jugendlichen nach den Erfahrungen und Regeln der technischen Wissenschaften herzustellen, aufzustellen und zu warten. Diesen Erfordernissen ist entsprochen, wenn die einschlägigen ÖNORMEN im Sinne des Normengesetzes eingehalten werden.
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