Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Bauordnung 1996

Abschnitt:
VI. Vorschriften

Inhalt:
Vorschriften

Paragraf:
§026

Kurztext:
Anforderungen

Text:
Vorhaben müssen den Kärntner Bauvorschriften entsprechen.
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

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